Vor dem Hintergrund der existentiell schwierigen Finanzlage blickt der Rat der Stadt
Gladbeck mit großer Sorge auf die Vielzahl der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Herausforderungen, die es zunehmend schwerer machen, den Bedürfnissen der
Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.
Die kumulative Belastung unserer städtischen Finanzen durch verschiedene Faktoren
ist besorgniserregend. Die aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen mit
einer inflationären Preisentwicklung, der Unterbringung und Versorgung von
Geflüchteten, die unsere Kapazitäten übersteigt, und die unzureichende Finanzierung
des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich können wir ohne eine
auskömmliche Finanzierung durch Bund und Land nicht mehr tragen. Ebenfalls
belastend sind die ständig steigende Umlagebelastung und die zunehmenden
Zinsbelastungen für die kommunalen Kredite. All diese Faktoren untergraben unsere
finanzielle Stabilität zutiefst und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Erfüllung
unserer Aufgaben dar. Verschärft wird die Situation durch anhaltende Krisen wie dem
Klimawandel und dem damit verbundenen Kraftakt zur Schaffung klimaresilienter
Strukturen oder auch Herausforderungen wie der Digitalisierung der Verwaltung.
Die Stadt Gladbeck ist geprägt durch 10 Jahre „Stärkungspakt“! Wir haben in allen
kommunalen Bereichen den Rotstift angesetzt und auf der Einnahmeseite Gebühren
und Steuern erhöht. Aufgrund der bilanziellen Überschuldung der Stadt sind wir auch
nach dem Stärkungspakt gezwungen ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Das heißt noch einmal sind wir gezwungen Einsparungen zu erzielen und ggfls.
Einnahmen zu erhöhen.
Die Stadt Gladbeck wird im kommenden Haushaltsjahr und in der mittelfristigen
Finanzplanung keine ausgeglichenen Haushalte darstellen können.
Angesichts der Herausforderungen der nächsten Jahre fordert der Rat der Stadt
Gladbeck eine auskömmliche Finanzausstattung von Bund und Land.
Der Rat der Stadt Gladbeck appelliert an Bund und Land, die Forderungen der Stadt
Gladbeck zu unterstützen:
Die Wiederherstellung einer finanziellen Ausstattung, die den kommunalen
Aufgaben angemessen ist, durch eine deutliche Erhöhung des Verbundsatzes
im Gemeindefinanzierungsgesetz.
Die umgehende Nutzung aller verfügbaren finanziellen und handelsrechtlichen
Ressourcen, um den Kommunen wieder Handlungsspielräume zu verschaffen,
die dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gerecht werden.
Die vollständige Übernahme unserer Altschulden – ohne Finanzierung zu
Lasten des GFG – über einem Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohner:in aus
Mitteln des Landes unter Beteiligung des Bundes.
Den Abbau von bürokratischen Hindernissen.
Die finanzielle und planerische Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung
an den Klimawandel.
Die Schaffung verbindlicher und auskömmlicher Regelungen für den Ausbau
der Ganztagsbetreuung in Grundschulen und die Sicherstellung des Betriebs.
Die vollständige Kostenübernahme bei der Unterbringung von Geflüchteten.
Den Verzicht auf gesetzliche Regelungen, die zu Lasten unserer Stadt gehen,
ohne dass der Bund und das Land eigene Finanzierungsverpflichtungen
übernehmen (Konnexitätsprinzip).
Die Fortführung der Isolierungsmöglichkeiten nach dem NKF-CUIG
(Bilanzierungshilfe) für die Haushaltsjahre 2024-2026. Die Kommunen leiden
weiterhin unter den Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine, dessen Ende
derzeit leider nicht absehbar ist.