Appell des Rates der Stadt Gladbeck an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen

Allgemein - Finanzlage der Stadt Gladbeck
Finanzlage der Stadt Gladbeck

Vor dem Hintergrund der existentiell schwierigen Finanzlage blickt der Rat der Stadt Gladbeck mit großer Sorge auf die Vielzahl der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen, die es zunehmend schwerer machen, den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden.

Die kumulative Belastung unserer städtischen Finanzen durch verschiedene Faktoren ist besorgniserregend. Die aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen mit einer inflationären Preisentwicklung, der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten, die unsere Kapazitäten übersteigt, und die unzureichende Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich können wir ohne eine auskömmliche Finanzierung durch Bund und Land nicht mehr tragen. Ebenfalls belastend sind die ständig steigende Umlagebelastung und die zunehmenden Zinsbelastungen für die kommunalen Kredite. All diese Faktoren untergraben unsere finanzielle Stabilität zutiefst und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Erfüllung unserer Aufgaben dar. Verschärft wird die Situation durch anhaltende Krisen wie dem Klimawandel und dem damit verbundenen Kraftakt zur Schaffung klimaresilienter Strukturen oder auch Herausforderungen wie der Digitalisierung der Verwaltung.

Die Stadt Gladbeck ist geprägt durch 10 Jahre „Stärkungspakt“! Wir haben in allen kommunalen Bereichen den Rotstift angesetzt und auf der Einnahmeseite Gebühren und Steuern erhöht. Aufgrund der bilanziellen Überschuldung der Stadt sind wir auch nach dem Stärkungspakt gezwungen ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Das heißt noch einmal sind wir gezwungen Einsparungen zu erzielen und ggfls. Einnahmen zu erhöhen. Die Stadt Gladbeck wird im kommenden Haushaltsjahr und in der mittelfristigen Finanzplanung keine ausgeglichenen Haushalte darstellen können. Angesichts der Herausforderungen der nächsten Jahre fordert der Rat der Stadt Gladbeck eine auskömmliche Finanzausstattung von Bund und Land.

Der Rat der Stadt Gladbeck appelliert an Bund und Land, die Forderungen der Stadt
Gladbeck zu unterstützen:

  • Die Wiederherstellung einer finanziellen Ausstattung, die den kommunalen Aufgaben angemessen ist, durch eine deutliche Erhöhung des Verbundsatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz.
  • Die umgehende Nutzung aller verfügbaren finanziellen und handelsrechtlichen Ressourcen, um den Kommunen wieder Handlungsspielräume zu verschaffen, die dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung gerecht werden.
  • Die vollständige Übernahme unserer Altschulden – ohne Finanzierung zu Lasten des GFG – über einem Sockelbetrag von 100 Euro je Einwohner:in aus Mitteln des Landes unter Beteiligung des Bundes.
  • Den Abbau von bürokratischen Hindernissen.
  • Die finanzielle und planerische Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
  • Die Schaffung verbindlicher und auskömmlicher Regelungen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen und die Sicherstellung des Betriebs.
  • Die vollständige Kostenübernahme bei der Unterbringung von Geflüchteten.
  • Den Verzicht auf gesetzliche Regelungen, die zu Lasten unserer Stadt gehen, ohne dass der Bund und das Land eigene Finanzierungsverpflichtungen übernehmen (Konnexitätsprinzip).
  • Die Fortführung der Isolierungsmöglichkeiten nach dem NKF-CUIG (Bilanzierungshilfe) für die Haushaltsjahre 2024-2026. Die Kommunen leiden weiterhin unter den Folgen des Angriffskriegs auf die Ukraine, dessen Ende derzeit leider nicht absehbar ist.