Planungen der Landesregierung zur Schaffung einer Zentralen Unter­bringungs­einrichtung (ZUE) in der Stadt Gladbeck

Sehr geehrte Frau Ministerin,

liebe Frau Josefine Paul,

der Rat der Stadt Gladbeck hat in seiner Sitzung am 15. Juni die Pläne der Landes­regierung zur Schaffung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) im Hotel Van der Valk im städtischen Nah­erholungsgebiet Wittringen diskutiert. Ergebnis der Diskussion war eine Abstimmung, bei der kein einziges Ratsmitglied für eine ZUE an diesem Standort und in dieser Größe gestimmt hat.

Zwischenzeitlich hat die zuständige Bezirksregierung Münster unserer Bürger­meisterin mitgeteilt, dass sie die Planungen in dieser Angelegenheit fortführen wird. Dies hat zu erheblicher Empörung in der Kommunalpolitik, aber insbesondere auch in der Stadtgesellschaft geführt.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen unsere wesentlichen Argumente mitteilen und Sie inständig bitten die Planungen für eine ZUE in Gladbeck aufzugeben:

  • Die Stadt Gladbeck hat annähernd 80.000 Einwohner und verfügt über eine ver­gleichsweise geringe Stadtfläche von lediglich 36 km². Damit gehört Gladbeck – mit rund 2.200 Menschen pro Quadratkilometer – zu den am höchsten ver­dichteten Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Infolge dieser Rahmen­bedingungen gibt es nur ein großes Naherholungsgebiet in Gladbeck. Das ist Wittringen mit dem Stadtwald, dem Wasserschloss und vielfältigen Freizeit- sowie Sportmöglichkeiten. Infolgedessen würde eine Platzierung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung am g­eplanten Standort zu erheblichen Nutzungskonflikten zwischen der Bevölkerung und den Bewohnenden der ZUE, also zu Lasten aller Beteiligten, führen.
  • Die Stadt Gladbeck erfüllt ihre Aufgaben der humanitären Hilfe mit Überzeugung und Engagement. Derzeit leben in Gladbeck bereits 3.000 Menschen nach dem AsylbLG, dem FlüAG, usw. Die vorgegebene Aufnahmequote wird zu 100% er­füllt. Die Unterbringung dieser Menschen erfolgt weit überwiegend und problem­los in dezentraler Form.
  • Im Vergleich zu anderen Kreisen im Bereich der Bezirksregierung Münster erfüllt der Kreis Recklinghausen, dem die Stadt Gladbeck angehört, seine Aufgaben im Bereich der Aufnahme hilfebedürftiger Menschen deutlich stärker, als dies andere Kreise bislang tun.

Sehr geehrte Frau Ministerin Paul,

Sie wurden vor einigen Wochen in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) mit der Aussage zitiert, dass die Landesregierung bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbenden auf den Konsens mit den Kommunen angewiesen sei. Wir haben für diese Aussage nicht nur Verständnis sondern auch Anerkennung, macht sie doch deutlich, dass Sie den Kommunen des Landes den notwendigen Respekt entgegenbringen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, mit Blick auf die spezifische Situation der Stadt Gladbeck und die Entscheidung des Stadtrates vom 15. Juni 2023, von einer ZUE im Naherholungsgebiet Wittringen Abstand zu nehmen. Dies wäre eine ver­antwortungs­volle Entscheidung zur Wahrung des sozialen Friedens in unserer Stadt.