Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 29. Januar 2025 zur Änderung des Asylrechts, erklärt der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Wedekind:

„80 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur war es das erste Mal, dass eine Parlamentsmehrheit im Bundestag mit Hilfe rechtsextremer Kräfte ein Gesetz beschlossen hat. Die angebliche „Brandmauer“ der CDU zur rechtsextrem eingestuften AfD ist gefallen. Das ist ein Bruch der rechtsstaatlichen Tradition Deutschlands nach 1945.

Mit tiefer Betroffenheit müssen wir erkennen, dass die CDU ihr christliches „C“ geopfert hat, um mit Rechtsextremen gemeinsame Sache zu machen. Die Deutschen Bischöfe beider Konfessionen haben diese Entscheidung als gegen die Menschlichkeit gerichtet kritisiert. Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel wirft dem Oppositionsführer und Kanzlerkandidat der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Friedrich Merz, eine Abkehr von seiner staatspolitischen Verantwortung vor, wie der Spiegel berichtet.

Die beschlossenen Änderungen zum Asylgesetz sind ein Verstoß gegen EU-Recht und gegen die Grundwerte unseres Grundgesetzes. Keine der beschlossenen Maßnahmen können schlimme Mordtaten, wie die jüngste in Aschaffenburg, verhindern. Statt ganze Bevölkerungsgruppen und Flüchtlinge unter Generalverdacht zu stellen, was an Zeiten des Nationalsozialismus erinnert, sollte besser alles getan werden, um die offenkundig nicht funktionierende Zusammenarbeit der 16 Polizeien der Länder und die bedarfsgerechte personelle Ausstattung entsprechender Behörden ins Zentrum politischer Gestaltung zu stellen.

Unsere Gesellschaft braucht klare Lösungen für die Bekämpfung von Kriminalität und illegaler Zuwanderung, aber keinen Abbau von Anstand und Menschlichkeit.“

Zur Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 29. Januar 2025 zur Änderung des Asylrechts, erklärt der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Wedekind:

Ratsfraktion

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